 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Kontaktieren Sie uns:
info@estrich-tirol.at

Einsatzmöglichkeiten, Verlegearten und Eigenschaften verschiedener Estrichböden

Estrich ist nicht gleich Estrich. Sie unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung (zum Beispiel der Art des verwendeten Bindemittels) sowie im Aufbau und der Verlegeart und werden dadurch unterschiedlichen Anforderungen gerecht, die seitens des Bauwerks an den Estrichboden gestellt werden.


Welcher Estrich sich für das jeweilige Bauobjekt am besten eignet, ist abhängig

  • von der Art und der Beschaffenheit des Untergrundes/Unterbodens,
  • von den Anforderungen an Funktion, Begehbarkeit und Belastbarkeit des Estrichbodens sowie
  • von der Art des Bodenbelages, der auf den Estrichboden aufgebracht bzw. verlegt werden soll.

Die verschiedenen Estrichböden und Systeme können im Wesentlichen in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Verbundestrich 
  • Estrich auf Trennlage
  • Schwimmender Estrich (Estriche auf Dämmung und Heizestriche)

Die wesentlichen Eigenschaften und Unterscheidungsmerkmale können Sie den Informationen und Konstruktionszeichnungen zu den verschiedenen Estrichsystemen entnehmen. Darüber hinaus gehören zu den Estrich-Systemen auch Sonderkonstruktionen (z.B. Leichtestrich, Kunstharzestrich und Fertigteilestrich) sowie Abdichtungen und Bewehrungen, die bei entsprechenden Anforderungen der jeweiligen Bauobjekte zum Einsatz kommen.

 

Weitere Referenzen können Sie als PDF File downloaden:

pdf

Referenzen Estrich 2016

pdf

Referenzen Estrich 2017

pdf

Referenzen Estrich 2018

pdf

Referenzen Estrich 2019

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.